Gemäß der europäischen REACH-Verordnung müssen Unternehmen bis zum 24. August 2023 alle ihre Mitarbeiter schulen, die Kontakt mit Diisocyanaten haben. Mehr dazu...

Rutschhemmung/ Rutschfestigkeit

Widerstand eines Bodenbelags gegen gleitende Reibung von Personen. Die Untersuchung und Bewertung der rutschhemmenden Eigenschaft von Bodenbelägen wird mit dem Begehungsvertahren auf schiefer Ebene geprüft. Vorgeschrieben sind dabei das Gleitmittel und das Schuhwerk der Probanden. Die rutschhemmende Eigenschaft wird abhängig vom Neigungswinkel durch 5 Bewertungsgruppen R 9 bis R 13 beurteilt oder in einem Gleitreibungswiderstandswert angegeben.