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Die Abkürzung LAU-Anlage steht für Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen. Der Begriff wird in Deutschland verwendet und bezieht sich auf technische Anlagen, in denen solche Stoffe gelagert, umgeschlagen oder abgefüllt werden – etwa in der Industrie, in Tanklagern oder bei Speditionen.

Wofür stehen die Buchstaben?

  • L = Lagern
  • A = Abfüllen
  • U = Umschlagen

Solche Anlagen unterliegen strengen gesetzlichen Anforderungen, weil sie ein potenzielles Risiko für Boden und Grundwasser darstellen.


Normen und Regelwerke für die Klassifizierung von Beschichtungen (insbesondere Polyurea) in LAU-Anlagen

Für den Einsatz von Polyurea-Beschichtungen als Abdichtsysteme in LAU-Anlagen sind verschiedene gesetzliche Vorgaben und technische Regelwerke maßgeblich. Die wichtigsten Grundlagen sind:

1. Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

  • § 62 WHG: Regelt den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Anlagen müssen so beschaffen sein, dass eine Verunreinigung von Gewässern und Böden verhindert wird.

2. AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen)

  • Seit 2017 ersetzt die AwSV die Länderverordnungen. Sie regelt bundeseinheitlich die Anforderungen an LAU-Anlagen.
  • Beschichtungen in LAU-Anlagen müssen flüssigkeitsdicht sein und eine beständige Schutzfunktion gegen die dort gelagerten Medien gewährleisten.
  • Die AwSV verweist auf die Einhaltung technischer Baubestimmungen und Prüfgrundsätze.

3. Technische Baubestimmungen (TRwS)

  • Besonders relevant ist die Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS 786) – sie bezieht sich auf Flächen, die mit wassergefährdenden Stoffen in Berührung kommen.
  • Für Abdichtsysteme und Beschichtungen, wie z. B. Polyurea, gelten hier Anforderungen an:
    • Chemische Beständigkeit
    • Rissüberbrückung
    • Haftzugfestigkeit
    • Abriebfestigkeit
    • Flüssigkeitsdichtigkeit

4. Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) oder Zulassung (abZ)

  • Polyurea-Beschichtungen müssen für den Einsatz in LAU-Anlagen ein abP oder eine abZ besitzen.
  • Diese Dokumente werden von Prüfinstituten wie dem DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) vergeben, nachdem das Material auf Beständigkeit und Eignung geprüft wurde.

Besondere Anforderungen an Polyurea-Beschichtungen in LAU-Anlagen

Polyurea eignet sich durch seine hervorragenden Eigenschaften für LAU-Anlagen:

  • Nahtlose und fugenlose Verarbeitung
  • Hohe chemische Beständigkeit, auch gegen aggressive Medien
  • Rissüberbrückende Wirkung, was bei Altbetonflächen wichtig ist
  • Sehr schnelle Reaktions- und Aushärtungszeit (geringe Ausfallzeiten bei Sanierungen)
  • Hohe mechanische Belastbarkeit, z. B. bei Umschlagflächen für Fahrzeuge

Fazit

Polyurea-Beschichtungen sind hervorragend geeignet für den Einsatz in LAU-Anlagen, da sie höchste Anforderungen an DichtigkeitChemikalienbeständigkeit und mechanische Belastbarkeit erfüllen. Ihre fugenlose Verarbeitung und schnelle Aushärtung bieten zusätzliche Vorteile im Neubau und bei Sanierungen. Damit Polyurea-Systeme in LAU-Anlagen eingesetzt werden dürfen, müssen sie den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), der AwSV sowie den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) entsprechen. Ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) oder eine Zulassung (abZ) ist zwingend erforderlich.

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