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Was bedeutet HBV-Anlage?

Die Abkürzung HBV-Anlage steht für Herstellen, Behandeln und Verwenden-Anlage.

  • H = Herstellen
  • B = Behandeln
  • V = Verwenden

 

Der Begriff stammt aus dem deutschen Umwelt- und Immissionsschutzrecht, speziell im Zusammenhang mit dem Umgang von gefährlichen Stoffen. HBV-Anlagen sind gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) definiert. In solchen Anlagen werden wassergefährdende Stoffe hergestellt, behandelt oder verwendet, sodass besondere Anforderungen an den Anlagen- und Gewässerschutz gelten.

Im Bereich von Polyurea-Beschichtungen wird die Bezeichnung HBV-Anlage im Zusammenhang mit der Anwendung von Polyurea in wassergefährdenden Bereichen verwendet, z. B. bei der Beschichtung von AuffangräumenLagerflächen oder Anlagen gemäß WHG (Wasserhaushaltsgesetz). Hier gelten strenge technische Anforderungen an die Materialien und deren Verarbeitung.


Normen und Regelwerke für Polyurea-Beschichtungen in HBV-Anlagen

Für Polyurea-Beschichtungen, die in HBV-Anlagen zum Einsatz kommen, gelten spezielle technische Regelwerke und Normen. Diese regeln die Anforderungen an die Materialien sowie deren fachgerechte Verarbeitung und Überwachung:

1. AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen)

  • Diese Verordnung regelt den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und definiert die Anforderungen an HBV-Anlagen.
  • Polyurea-Beschichtungen, die in solchen Anlagen verwendet werden, benötigen in Deutschland eine Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt).

2. DIBt-Zulassung

  • Polyurea-Beschichtungen, die als Abdichtsysteme in HBV-Anlagen dienen, müssen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) des DIBt besitzen.
  • Diese Zulassung stellt sicher, dass die Beschichtung den Anforderungen der AwSV genügt.

3. DIN EN 1504-2

  • Diese Norm regelt Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken.
  • Polyurea-Beschichtungen werden häufig als Oberflächenschutzsysteme (OS) in HBV-Anlagen eingesetzt, um den Untergrund gegen chemische und mechanische Beanspruchungen zu schützen.

4. DIN EN ISO 12944

  • Diese Norm beschreibt den Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtungssysteme.
  • Wenn in einer HBV-Anlage Stahlflächen zu beschichten sind, kann Polyurea gemäß dieser Norm klassifiziert und eingesetzt werden.

5. DAfStb-Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“

  • Diese Richtlinie enthält Vorgaben zum Schutz und zur Instandsetzung von Betonbauteilen, einschließlich Anforderungen an Beschichtungen in wassergefährdenden Bereichen.

Fazit

Polyurea-Beschichtungen bieten in HBV-Anlagen einen zuverlässigen Schutz vor chemischen und mechanischen Belastungen. Für den Einsatz in solchen Anlagen ist eine DIBt-Zulassung erforderlich, die die Eignung und Sicherheit des Systems bestätigt.

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